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Blitzverkehr auf der Strecke Berlin-KölnAus der »Reichsbahn« (1935) |
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| Lehrter Eisenbahn | ||||
| Am 1. Juli d.J. ist auf der Strecke Berlin-Köln der
fahrplanmäßige Verkehr mit einem neuen dieselelektrischen Schnelltriebwagen aufgenommen
worden. Er legt die etwa 580 km lange Strecke in wenig mehr als 5 Stunden zurück und
bringt damit gegenüber der bisherigen schnellsten Verbindung (FD-Zug) eine Zeitersparnis
von über 1 ½ Stunden. Seine Reisegeschwindigkeit beträgt bei einer
Höchstfahrgeschwindigkeit von 160 km/h auf der Strecke Berlin-Hannover (254 km) 132 km/h,
Hannover-Hamm (186 km) 131 km/h, auf der ganzen Strecke Berlin-Köln (579 km) 117 km/h.
Der Fahrplan des neuen Schnelltriebwagens ist so gelegt worden, daß der Reisende an einem Tage von Köln nach Berlin und wieder zurück fahren kann und dabei doch 6 ½ Tagesstunden in Berlin zur Verfügung hat. (Abfahrt Köln Hbf: 7.00 Uhr, Ankunft Berlin-Zoo: 12.10 Uhr; Abfahrt Berlin-Zoo: 19.21 Uhr, Ankunft Köln-Hbf: 0.18 Uhr.) Der Schnelltriebwagen Berlin-Köln gilt im übrigen wie der »Fliegende Hamburger« als FD-Zug, mithin ist außer dem Schnellzugfahrpreis der entsprechende Zuschlag (2 RM bis 300 km, 3 RM für größere Entfernungen) zu entrichten. Da die Platzzahl in dem Schnelltriebwagen beschränkt und ein sehr starker Andrang zu erwarten ist, sind für die erste Zeit einige einschränkende Bestimmungen getroffen worden. So ist die Benutzung auf Kurzstrecken (bis etwa 200 km) ausgeschlossen. Reisende mit Fahrpreisermäßigungen werden nicht zugelassen, ausgenommen sind Kinder bis 10 Jahren, Inhaber von Netz- und Bezirkskarten sowie Ausländer. Die Benutzung ist weiter vorläufig von der Vorausbestellung von Plätzen abhängig, die sich nach den allgemeinen Bestimmungen richtet. Eine kleine Zahl der Plätze ist in die Vorbestellung nicht einbezogen; für diese Plätze werden gebührenfreie Zulassungskarten vom Bahnhof ausgegeben. Mit Rücksicht auf den knappen Raum, der im Triebwagen für Reisegepäck zur Verfügung steht, wird das Gewicht des aufzugebenden Gepäcks für jeden Reisenden auf 40 kg begrenzt und das Gepäck nur insoweit mit dem Schnelltriebwagen befördert, als der Raum ausreicht. |
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