Billetverkauf auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn |
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| Potsdamer Bahn | . | |||
| Zu den Fahrten, welche in zwei Zügen erfolgen, werden zweierlei Billets
ausgegeben, wovon die zum ersten Zuge mit der Vignette, einen Dampfwagen vorstellend, und
die zum zweiten Zuge mit der Vignette bezeichnet sind. Der zweite Zug wird jedesmal zehn
Minuten nach der auf dem Billet angegebenen, für den Abgang des ersten Zuges bestimmten
Stunde abgefertigt werden. Wer auf den ersten Zug ein Billet hat, den Abgang desselben
aber versäumt, kann darauf jedoch in den folgenden Zug nicht mitgenommen werden. Auch
sind die Einnehmer der Billet-Kassen angewiesen, die Billets zu dem zweiten Zuge nicht
eher zu verkaufen, bevor nicht wenigstens die Billets dritter Klasse des ersten Zuges
abgesetzt worden. Für den Fall, daß noch ein dritter Zug abgehen soll, gelten für
diesen in Beziehung auf den zweiten Zug die nämlichen Bestimmungen wird für den zweiten
Zug bezugweise auf den ersten. Der dritte Zug geht dann zwanzig Minuten nach der auf dem
Billet angegebenen Stunde ab. Übrigens werden die geehrten Reisenden von hier nach
Potsdam wohl thun, die gewünschten Rück-Billets gleich nach der Ankunft in Potsdam bei
der dortigen Billet-Kasse auf dem Bahnhofe zu lösen. Berlin, den 8ten November 1838.
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