Bericht des Staatsminister Rothe an den König (8.1.1836)

Enteignung von Grundstücken

Potsdamer Bahn .
Das Staatsministerium erkennt an, daß die fragliche Bahnanlage in der Beschränkung auf ihren jetzigen Plan als ein kommerzielles Bedürfnis nicht betrachtet werden kann, und daß folglich der Fall, für welchen der Staat sich das Recht vorbehalten hat, den Eigentümer zum Verkauf seines Grundstücks zu nötigen, streng genommen nicht vorliegt. Indessen kommt in Erwägung, daß die Verweigerung eines solchen Zugeständnisses der Versagung der Erlaubnis zur Anlage selbst gleichkommen würde, indem viele ihre Forderungen überspannen werden, wenn sie auch weder Ursache noch Absicht haben, der Abtretung zu widersprechen. Unsere Gesetzgebung hat auch hinsichtlich der Bestimmung des Werts des zu veräußernden Objekts zugunsten des Eigentümers so vorsichtige Bestimmungen getroffen, daß gegründete Beschwerden über Werthsverkürzungen nach den bisherigen Erfahrungen beim Chausseebau zu den seltenen Ausnahmen gehören.
Siehe auch:
Eisenbahnstadt Berlin
Berlin - Potsdamer Eisenbahn
Lieferbare Titel:
mit dem Stichwort Eisenbahn in Berlin
mit dem Stichwort Eisenbahn
mit dem Stichwort Berlin
mit dem Stichwort Technikgeschichte
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