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Berlin-Potsdamer Eisenbahn-GesellschaftTarifentwurf vom 6. Februar 1836[Die Fahrpreise] |
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| Potsdamer Bahn | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es werden auf der Eisenbahn Passagiere, gewöhnliche Kutschen
oder Wagen, Frachtgüter, Pferde und lebendiges Vieh transportiert werden. Die Passagiere
werden theils in Bahnkutschen mit Bahnrädern, theils in den Stadtwagen selbst, die sie
aus Berlin nach der Bahn hier abholen, oder von da nach dem Inneren der Stadt bringen,
oder auch in anderen Stadtwagen transportiert. Alle solche Stadtwagen werden jeder auf
einen besonderen Bahnkarren gesetzt, welcher Bahnräder hat. Frachtgüter werden auf
Bahnfrachtwagen, mit Bahnrädern, transportiert. Pferde werden quer zwischen
Vergitterungen auf Bahnkarren gestellt, die mit Wachstuch bedeckt sind. Lebendiges Vieh
wird ebenfalls auf Bahnkarren mit Vergitterungen transportiert.
Die Bahnkutschen mit Bahnrädern, 6 bis 7½ Fuss im Sitzplatz breit, werden vierlei Art sein, nämlich: Auf ähnliche Art werden die Wagen, welche Passagiere aus Berlin nach der Eisenbahn hin abholen, oder von derselben nach dem Innern von Berlin fahren, unterschieden sein. Alle diese Wagen bekommen jeder hinten ein Behältnis zum Gepäck der Passagiere, dessen jeder bis zu 30 Pfd. frei mitnehmen kann. In der Regel wird der Dampfwagen mit dem Wagenzuge, sowohl auf der Fahrt von Berlin nach Potsdam, als zurück, einmal anhalten und zwar in Steglitz: in den Sommermonaten aber, an den Tagen, an welchen dem Publico der Zutritt zur Pfaueninsel gestattet ist, auch noch ein zweitesmal, unweit Kohlhasenbrück, da, wo der Weg nach der Pfaueninsel von der Eisenbahn abgehen wird: an beiden Stellen aber nur so lange, als nöthig ist, um Passagiere mit ihrem Gepäck, nicht Wagen, Frachtgüter etc., abzusetzen und aufzunehmen, nämlich 2 Minuten. Die Fahrpreise werden auf der Eisenbahn folgende sein:
Diese Transporte finden nur auf die ganze Länge der Bahn statt, weil unterwegs nicht so lange angehalten werden kann, als nöthig wäre, die Ladungen abzusetzen oder aufzunehmen. Außer diesen Fahrpreisen wird für die Fahrt auf der Bahn nichts weiter bezahlt, sondern es wird den Führern der Wagen untersagt, Trinkgelder zu fordern oder anzunehmen. Berlin, den 22. Januar 1836. Robert.
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