Wiedereröffnung des Bhf. ZehlendorfBekanntmachung (10.11.1839) |
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| Potsdamer Bahn | . | |||
| Um den Anwohnern der Eisenbahn wieder Gelegenheit zu deren Benutzung zu
geben, so sollen die Fahrten um 8½ Uhr von Potsdam und 2 Uhr von Berlin auf Erfordern in
Zehlendorf anhalten, um Personen aufzunehmen und abzusetzen. Die Reisenden, welche in
Zehlendorf aussteigen wollen, haben sich demnach des Morgens um 8 Uhr 45 Minuten, des
Mittags um 2 Uhr 15 Minuten bei der Bude No. 25 einzufinden. Das an den Zugführer zu entrichtende Personengeld für die Fahrt von Zehlendorf bis Berlin oder Potsdam oder umgekehrt von Berlin oder Potsdam nach Zehlendorf beträgt 5 Sgr. und bleiben die für diesen Zwischenverkehr früher bekannt gemachten Bestimmungen in Kraft. Die Direktion der Berlin-Potsdamer Eisenbahn-Gesellschaft.
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