Eisenbahnstadt Berlin AnhangInterzonenverkehrAmtliches Kursbuch Westliches Deutschland (1953) |
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| Eisenbahnstadt Berlin | ||||
| Wer nach West-Berlin oder Bahnhöfen des sowjetischen Besatzungsgebietes
reisen will, braucht einen gültigen Interzonenpaß, in dem der Zielbahnhof der Reise und
beide Zonenübergangsbahnhöfe (West und Ost) vermerkt sein müssen. Kinder bis zum 16.
Lebensjahr, die in Begleitung reisen, brauchen keinen besonderen Interzonenpaß, wenn sie
in dem Paß der Begleitperson eingetragen sind. Für die Einreise in das sowjetische
Besatzungsgebiet brauchen Sie außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung, die von der für den
Aufenthaltsort in dem sowjetischen Besatzungsgebiet zuständigen Kreispolizeibehörde oder
von der städtischen Polizeibehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltsgenehmigung muß
außerdem den Genehmigungsvermerk (Dienststempel) des Staatssicherheitsdienstes (SSD) der
sowjetischen Besatzungsmacht tragen und darf beim Zonenübertritt nicht älter als 10 Tage
sein. Telegraphische Aufenthaltsbewilligungen werden von den Grenzpolizeistellen des
sowjetischen Besatzungsgebietes nicht anerkannt. Ausländische Reisende benötigen ein
sowjetisches Visum. Interzonenzüge dürfen im Bereich des sowjetischen Besatzungsgebietes nur mit Interzonenpaß und Interzonenfahrkarten benutzt werden. In Berlin erhalten die Inhaber von Westinterzonenpässen Fahrausweise nach dem Bundesgebiet nur bei Vorlage ihres Interzonenpasses und nur gegen DM West. |
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Im sowjetischen Besatzungsgebiet werden Fahrausweise des
Interzonenverkehr sowohl bei der Vorlage von Ostinterzonenpässen als auch von
Westinterzonenpässen nur gegen DM Ost verkauft. Inhaber von Westinterzonenpässen müssen
dabei den Nachweis der polizeilichen An- und Abmeldung im sowjetischen Besatzungsgebiet
erbringen. Westgeld darf in begrenztem Umfange mitgenommen werden, wenn der Interzonenpaß nach West-Berlin lautet. Die Summe ist aber am Schalter der Deutschen Notenbank anzugeben. Nicht angegebene DM-West-Beträge werden beschlagnahmt. Die Höhe des zulässigen Betrages ist an den einzelnen Zonengrenzübergängen verschieden. Z. Zt. können bis zu 50 DM-West (über Helmstedt/Marienborn höhere Beträge) mitgenommen werden. Weitere Geldbeträge können vor Reiseantritt in beliebiger Höhe nach Westberlin an jede Privatanschrift oder an ein Westberliner Postamt zur Auszahlung (auch postlagernd) überwiesen werden, z.B. Postamt Berlin-Charlottenburg 2 (Nähe Zoo) oder Berlin-Charlottenburg 7 (im Bahnhof Zoo). Ebenso können auf westdeutsche Postsparbücher Beträge in Westberlin abgehoben und eingezahlt werden. Ferner können bei Banken und Wechselstuben im Bundesgebiet, insbesondere auch bei den Wechselstuben auf den Grenzübergangsstationen, DM-Beträge gegen Quittung zur Wiederauszahlung bei Banken in Westberlin hinterlegt werden. Von Westberlin können ebenfalls von jedem Postamt bzw. durch Banken Geldbeträge in beliebiger Höhe nach der Bundesrepublik überwiesen werden. |
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