Kurd Laßwitz Preis  

Der Kurd Laßwitz Preis

Kommentare und erläuternde Beispiele zu den Statuten

Science Fiction > Kurd Laßwitz Preis
2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1989 1988 1987 1986 1985 1984 1983 1982 1981 Erläuterung der Kategorien
1. Gründung
Die Gründer legten besonderen Wert auf das Stichwort »professionell«. Ihnen war wichtig, dass der Kurd Laßwitz Preis kein Publikumspreis wird, der die meistgelesenen Romane auszeichnet, sondern ein Preis »von Profis für Profis«, der in der Lage ist, durch seine fachkundigen Abstimmungsberechtigten auch »Geheimtipps« zu Preisträgern zu küren. Eindeutiges Vorbild war der nordamerikanische Nebula Award.
2. Sinn und Zweck des Preises
Der Preis entstand zu einer Zeit, in der die Science Fiction in Deutschland boomte, die deutschsprachige SF aber durch die Masse britischer und angloamerikanischer Werke fast verschüttet wurde. Mit Hilfe des Preises hoffte man, dem Lesepublikum Hinweise zu geben, wo es auch im eigenen Sprachraum qualitativ hochwertige SF finden kann, und damit die deutschsprachigen Autoren, Graphiker und Übersetzer zu fördern. Als von Fachleuten vergebener Preis soll dieser den Preisträgern auch bei der weiteren Vermarktung ihrer Werke helfen.
3. Ablauf von Nominierung und Wahl
Der typische Ablauf ist wie folgt: Die Abstimmungsberechtigten geben im Laufe des Kalenderjahres ihre Nominierungsvorschläge ab. Anfang Dezember verschickt der Treuhänder hierzu ein Erinnerungsschreiben mit einem Nominierungsformular, es kann aber auch ganz formlos nominiert werden. Anfang Januar überprüft der Treuhänder die eingegangenen Nominierungsvorschläge auf Einhaltung der Kriterien und erstellt für das Vorauswahlgremium eine Vorschlagsliste mit allen Nominierungen, Begründungen der Nominierenden und dem Ergebnis seiner Kriterienprüfung. Das Vorauswahlgremium bewertet nun bis Februar die Nominierungsvorschläge nach Qualitätsmerkmalen auf ihre Eignung als potentielle Preisträger. Parallel werden die Nominierten informiert, damit diese die Möglichkeit erhalten, ein Veto gegen die Nominierung einzulegen. Aus allen Nominierungsvorschlägen, die diese Überprüfungen überstanden haben, erstellt der Treuhänder nun die Wahlbögen und verschickt sie an die aktiven Abstimmungsberechtigten bzw. an die Juroren. Im Fall der Kategorie Hörspiel erfolgt der bisherige Ablauf (meist ohne Vorauswahl) direkt durch den gewählten Juryvorsitzenden. Die Juroren der Kategorie Übersetzung erhalten auszugsweise Kopien der nominierten Übersetzungen und der zugehörigen Originale, die Juroren der Kategorie Hörspiel erhalten vollständige Mitschnitte der nominierten Hörspiele. Den Abstimmungsberechtigten wird nun ein mehrwöchiger Zeitraum zum Abstimmen eingeräumt, der ggf. durch den Termin der Preisverleihung begrenzt wird. Die Abstimmenden schicken ihre ausgefüllten Wahlbögen an den Treuhänder, der die Teilnahme registriert, die Wahlbögen anonymisiert und nach Ende der Wahlfrist auswertet. Je nach zeitlichem Abstand zur Preisverleihung wird das Ergebnis der Wahl anschließend oder erst bei der Preisverleihung veröffentlicht.
   Der Termin der Preisverleihung wird durch den Termin der SF Convention bestimmt, in deren Rahmen die Preisverleihung stattfinden soll. Da der Preis nicht dotiert ist, wird alljährlich eine geeignete SF Veranstaltung ausgewählt, die im Sommer oder Herbst stattfindet und attraktiv für die potentiellen Preisträger ist.
   Zur Zeit werden zwei Kategorien durch eine eigene Jury bewertet: Hörspiel und Übersetzung. Die Kategorie Hörspiel wird komplett von dem Juryvorsitzenden Horst Tröster organisiert, er erstellt auch die Hörspiel-Mitschnitte für die Juroren. Für die Kategorie Übersetzung erstellt der Treuhänder Udo Klotz mehrseitige Kopien der nominierten Übersetzungen und der zugehörigen Originale (im Regelfall sind das Kopien der ersten 15 Seiten, 8 zusammenhängende Seiten aus der Mitte, sowie der letzten 8 Seiten), die eine ausreichende Bewertung der übersetzerischen Tätigkeit erlauben. Die Begründungen der Jury für ihre Entscheidungsfindung werden in die Laudationes eingearbeitet.
4. Abstimmungsberechtigung
Gemäß dem Anspruch des Preises, eine Auszeichnung »von Profis für Profis« zu sein, ist die Abstimmungsberechtigung das wichtigste Kriterium zur Differenzierung von einem Publikumspreis.
Da es aber im Bereich der Science Fiction eine sehr aktive Fangemeinde gibt, in der Amateurpublikationen erzeugt werden, und umgekehrt hierzulande nur Wenige in der Lage sind allein von der SF-Literatur zu leben, ist die Definition der Professionalität bzw. die Abgrenzung zum Amateur, Fan oder Leser nicht einfach und immer eine Gratwanderung. Insbesondere, da engagierte Fans oft ein größeres Fachwissen zur aktuellen SF-Literatur besitzen als die professionell in diesem Bereich tätigen, die (meist aus Zeitmangel) nur ihre eigenen Werke kennen. Hinzu kommt die Problematik zu beurteilen, welche Veröffentlichungen eines Newcomers als professionell anzusehen sind.
Die Forderung nach mehreren Veröffentlichungen soll verhindern, dass jemand nur aufgrund eines »One-Shots« zum Abstimmungsberechtigten wird. Stattdessen wird eine kontinuierliche Beschäftigung mit der Science Fiction gefordert. Daher gibt es auch die Möglichkeit, Abstimmungsberechtigte auszuschließen, wenn sie seit mehreren Jahren nicht mehr im Bereich der SF tätig sind.
Aufgrund der genannten Abgrenzungsproblematik erfolgt die Aufnahme in den Kreis der Abstimmungsberechtigten immer durch den Treuhänder, der pro Einzelfall entscheidet und dem hier auch ein Entscheidungsspielraum zugestanden wird, um jederzeit eine fachkundige, aktive und ausreichend große Gruppe von Abstimmenden zu gewährleisten, so dass die Wahl repräsentativ für die deutschsprachigen SF-Schaffenden bleibt.
Wer als Abstimmungsberechtigter keine Zeit oder kein Interesse am Kurd Laßwitz Preis hat, kann jederzeit den Treuhänder bitten, ihn von seinem Verteiler zu nehmen, so dass er durch die Wahlbögen nicht mehr »belästigt« wird. Der Treuhänder behält sich auch vor, diejenigen aus dem Verteiler zu streichen, die seit mehr als fünf Jahren sich nicht mehr an der Nominierung oder Wahl beteiligt haben, um Aufwand und Kosten zu sparen.
Als Juroren für die Hörspieljury sind derzeit mehr als ein Dutzend Autoren, Regisseure und Fachjournalisten tätig, die jeweils für ein Jahr pausieren, wenn Sie in dem Jahr selbst für ein Hörspiel nominiert wurden. Die Übersetzerjury besteht aus etwa zehn Lektoren und Übersetzern, die ebenfalls bei einer Nominierung eines ihrer Werke pausieren.
5. Kategorien
Seit 1980 haben sich die Kategorien des Kurd Laßwitz Preises stets verändert und damit den aktuellen Strömungen angepasst: Die Trennung zwischen Kurzgeschichte und Erzählung wurde aufgehoben, das Hörspiel aufgenommen und der Film als eigenständige Kategorie gestrichen. Statt einer Jahresleistung werden einzelne Graphiken und Übersetzungen bewertet, und zwei Kategorien haben derzeit eine eigene Jury.
5.1. Roman
Diese Kategorie wurde 1980 eingeführt und ist seither gültig.
5.2 Kurzgeschichte
Diese Kategorie wurde 1980 eingeführt und ist seither gültig. 1997 erfolgte eine Zusammenlegung mit der ebenfalls seit 1980 bestehenden Kategorie Erzählung, da die im anglophonen Sprachraum übliche Trennung zwischen Kurzgeschichte und Erzählung im deutschsprachigen Raum nicht existiert.
5.3. Ausländisches Werk
Diese Kategorie wurde 1984 eingeführt und 1998 von der Einschränkung »Roman« auf die Verallgemeinerung »Werk« erweitert.
5.4. Übersetzung
Diese Kategorie wurde 1980 eingeführt, seit 1993 wird jedoch nicht mehr die Jahresleitung eines Übersetzers, sondern die Einzelleistung einer konkreten Übersetzung prämiert. Seit 2000 erfolgt die Abstimmung durch eine Jury, betreut durch Udo Klotz.
5.5. Graphik
Diese Kategorie wurde 1980 eingeführt, seit 1993 wird jedoch nicht mehr die Jahresleitung eines Graphikers, sondern die Einzelleistung einer konkreten Graphik prämiert.
5.6. Hörspiel
Diese Kategorie wurde 1987 eingeführt und ist seither gültig. Seit 1993 erfolgt die Abstimmung innerhalb der Hörspieljury. Die Kategorie wird seither von Horst Tröster betreut.
5.7. Sonderpreis
Diese Kategorie wurde 1980 eingeführt und ist seither gültig. Die seit 1987 bestehende eigenen Kategorie Film wurde 1997 mangels Anzahl neuer Filme, die einem breiten Publikum zugänglich sind, in die Kategorie Sonderpreis eingegliedert.
6. Kriterien für Nominierungen
Dies sind formelle und keine qualitativen Kriterien, daher werden sie vom Treuhänder direkt überprüft. Das Ablehnen einer Nominierung aus qualitativen Gründen erfolgt nur nach einer entsprechenden Aussage durch das Vorauswahlgremium.
6.1. Nominiert und begründet durch einen Abstimmungsberechtigten
Die Statuten erlauben zwar Eigennominierungen, aber hier wird die Begründung meist schwierig. Das Fehlen einer Begründung erlaubt es dem Treuhänder, nicht nachvollziehbare Nominierungen abzulehnen.
6.2. Zur Science Fiction gehörig
Nicht zulässig sind beispielsweise Nominierungen, die nur anderen phantastischen Genres wie Fantasy oder Horror zugeordnet werden können, oder Werke, die vom Autor oder Künstler nie als SF verstanden wurden.
6.3. Erstveröffentlichung im Nominierungsjahr
Kleinstauflagen durch Kopien und ähnliche Vorabveröffentlichungen werden nicht als Erstveröffentlichung gewertet, wenn ein Werk Jahre später professionell veröffentlicht wird. Damit zählt erst die spätere professionelle Publikation als Erstveröffentlichung im Sinne des Kurd Laßwitz Preises. Diese Regelung verhindert, dass Werke gar nicht gewählt werden können, weil sie erst nicht professionell und später nicht mehr erstmalig veröffentlicht wurden.
6.4. Von einem deutschsprachigen Künstler bzw. für den deutschsprachigen Markt
Im deutschsprachigen Raum lebende Autoren, Übersetzer oder Graphiker sind mit dieser Regelung zugelassen, eine entsprechende Staatsangehörigkeit wird nicht verlangt. Umgekehrt werden Werke abgelehnt, die im Ausland produziert wurden, aber von einem deutschstämmigen Künstler stammen. Das heißt, eine Covergraphik von Karel Thole auf einem deutschen Taschenbuch war beispielsweise zulässig, ein Hollywoodfilm von Roland Emmerich dagegen nicht.
6.5. Professionell veröffentlicht
Mit dem Anspruch an eine professionelle Veröffentlichung sollen sowohl explizit unredigierte, nicht lektorierte Texte ausgeschlossen werden (als Kleinstauflage im Fanzine oder Eigenverlag bzw. als Datei auf einer Homepage), als auch Amateurpublikationen mit fehlender Layoutgestaltung oder Books on Demand mit Minimalauflage. Insbesondere im Internet ist eine professionelle Veröffentlichung anhand optischer Kriterien schwer feststellbar, aber ein fehlendes Lektorat fällt immer und sehr schnell auf. Ob ein Text oder eine dazugehörige Graphik im Internet oder ein BoD-Text eher mit einer amateurhaften Veröffentlichung in einem Fanzine oder einer professionellen Veröffentlichung im etablierten Verlag vergleichbar ist, entscheidet der Treuhänder, ggf. zusammen mit dem Vorauswahlgremium.
6.6. Öffentlich zugänglich publiziert
Die in den Statuten genannten Beispiele zeigen, was explizit ausgeschlossen wird (Fanzines ohne ISSN, Privatkopien von Manuskripten, honorarfreie Publikation in Kleinstauflage, Stories und Graphiken auf Homepages, nur auf Festivals aufgeführte Filme, etc.). Erfolgt eine spätere Publikation, die alle Kriterien erfüllt, wird diese Privatpublikation für die Preiskriterien ignoriert.
7. Vorauswahlgremium
Das Vorauswahlgremium wurde eingeführt, um auch eine Selektion nach qualitativen Gesichtspunkten zu ermöglichen. Dies sollte nicht an der einzelnen Stimme des Treuhänders liegen, daher ist auch im Gremium eine Mehrheit von mindestens drei Stimmen notwendig. So wird verhindert, dass einzelne Personen eine Zulassung bzw. Ablehnung eines Nominierungsvorschlags maßgeblich beeinflussen können.
   Wenn beispielsweise ein Autor sein Werk selbst nominiert und auch Mitglied im Vorauswahlgremium sein sollte, dann benötigt er nicht nur eine Begründung, die auch den anderen Mitgliedern des Gremiums einleuchtet, sondern muss noch mindestens zwei weitere Mitglieder mit expliziter Zustimmung finden. Umgekehrt kann niemand aus dem Gremium einfach Vorschläge ablehnen, da er auch hier mindestens zwei weitere ablehnende Stimmen benötigt. Ist das Gremium geteilter Meinung, so ist eine größere Mehrheit nötig, um einen Vorschlag abzulehnen.
8. Aufgaben des Treuhänders
Der Treuhänder agiert autonom und ohne direkte Kontrollinstanz, muss aber alle Unterlagen archivieren. Um Mutmaßungen erst gar nicht aufkommen zu lassen, verfolgt der Treuhänder aber eine Politik der offenen Karten, zumindest den Abstimmungsberechtigten gegenüber. In der Praxis schlägt der Treuhänder daher alle größeren Veränderungen den Abstimmungsberechtigten vor und lässt sie darüber diskutieren und abstimmen. Sie erhalten mit den Wahlbögen eine Liste der derzeit Abstimmungsberechtigten und können sich für das Vorauswahlgremium bewerben. Die Statuten stehen öffentlich im Internet und der Treuhänder kann jederzeit kontaktiert werden. Ziel ist eine größtmögliche Transparenz, ohne die Privatsphäre der Nominierten und Abstimmenden zu gefährden.
9. Dotierung
Eine Dotierung wird zwar weiterhin angestrebt, muss aber die Neutralität des Sponsors und eine langjährige Sicherung der Dotierung gewährleisten. An diesen beiden Kriterien sind bisher alle Versuche gescheitert. Stattdessen wird versucht, den Preisträgern durch Verlage oder Veranstalter die Reise zur Preisverleihung zu sponsern.
10. Personalia
Bei weiteren Fragen zum Kurd Laßwitz Preis wenden Sie sich bitte an den derzeitigen Treuhänder Udo Klotz (Buchendorfer Str. 24, D-82061 Neuried). Die Internet-Adresse des Kurd Laßwitz Preises lautet www.Kurd-Lasswitz.de, wo alle Wahlergebnisse sowie zu den aktuellen Wahlen weiteren Informationen (Nominierungen, Platzierungen, Laudationes) und Hinweise (Links zu den Nominierten und Preisträgern, Textauszüge, nominierte Graphiken, etc.) zu finden sind.
www.bet-at-home.com Casino

 

aktuelle Fassung: Neuried, den 23.8.2003
gez. Udo Klotz
Treuhänder des Kurd Laßwitz Preises
Siehe auch
- Kurd Laßwitz Preis
- Kurd Laßwitz Preis - Background
- Kurd Laßwitz Preis - Preisträger
© copyright 1997-2011 by EPILOGmedia • Alle Rechte vorbehalten
eMail: dialog@epilog.de | Impressum | AGB + Widerrufsrecht